Nach der Selbstauflösung der BSW-Fraktion im Thüringer Landtag fordert die AfD-Fraktion Landtagspräsident Dr. Thadäus König auf, den Verlust des Vizepräsidentenamtes von Steffen Quasebarth festzustellen. Quasebarth war auf Vorschlag der inzwischen aufgelösten BSW-Fraktion zum Vizepräsidenten gewählt worden. Nach § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags verliert ein Mitglied des Vorstands seine Mitgliedschaft im Vorstand, wenn es aus seiner Fraktion ausscheidet; der frei gewordene Sitz ist durch Nachwahl neu zu besetzen. Dies gilt erst recht, wenn sich die betreffende Fraktion selbst auflöst und nach § 58 Abs. 1 ThürAbgG nur noch zum Zweck der Liquidation fortbesteht.
Dazu sagt Sascha Schlösser, justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
»Wer seine Fraktion auflöst, kann nicht so tun, als hätte das für die Besetzung des Landtagspräsidiums keine Folgen. Mit dem Ende der BSW-Fraktion ist auch die Grundlage für das Amt von Steffen Quasebarth entfallen. Eine neu gegründete Fraktion kann einen Vizepräsidenten nicht einfach übernehmen – Artikel 57 der Thüringer Verfassung verlangt eine Wahl.
Wir erwarten deshalb von Landtagspräsident Dr. König, dass er für klare Verhältnisse sorgt und die notwendige Nachwahl veranlasst. Sollte Dr. König dem nicht nachkommen, werden wir den Thüringer Verfassungsgerichtshof anrufen und dort für die Einhaltung der parlamentarischen Regeln sorgen.«