Im März dieses Jahres hat die Regierungskoalition einen Entwurf zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum BAföG eingebracht. Eine gutachterliche Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes, die vom Bildungsausschuss in Auftrag gegeben wurde, kam nun zu dem Schluss: Dieser Gesetzentwurf ist nicht rechtskonform. Es wird explizit davor gewarnt, dass ein Beschluss (verfassungs-)rechtliche Konflikte mit dem Bund und den anderen Bundesländern nach sich ziehen würde.
Dr. Jens Dietrich, wissenschafts- und hochschulpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, äußert sich dazu wie folgt:
»Das Fazit des wissenschaftlichen Dienstes ist eindeutig: Dieser Gesetzentwurf ist eine Totgeburt. Die rechtlichen Bedenken, die in der Anhörung geäußert wurden, haben sich vollumfänglich bestätigt. Die Koalitionäre haben sechs Monate verschwendet. Denn das zuständige Bundesministerium wies schon im Februar auf die Unzulässigkeit dieses Vorhabens hin.
Ich sehe aktuell keine andere Möglichkeit, als dass die Koalition ohne Namen diesen Entwurf zurückzieht. Das ist nicht nur bitter für den Minister, sondern vor allem für die Thüringer Studenten. Ihnen wurde ein halbes Jahr lang Hoffnung gemacht, dass die Lage sich bald nachhaltig verbessern würde. Doch die BAföG-Anträge stauen sich weiter, vor allem da Thüringen für die über Hunderttausend Studenten an der IU Internationale Hochschule zuständig ist.«