Die Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss zum »Kramer-Komplex« erhärtet den Vorwurf, dass Verfassungsschutzpräsident Stephan J. Kramer die AfD gegen die Bewertung seiner eigenen Fachleute öffentlich zum Prüffall erklärte. Nach Aussage des Zeugen lieferten weder der Vermerk des zuständigen Fachreferats noch die fünf Arbeitsaufträge, die Kramer am Referat vorbei an die Stabsstelle Controlling vergab, dafür ausreichende Erkenntnisse. Dennoch verkündete Kramer den Prüffall öffentlich – entgegen dem Rat von Juristen und ohne rechtliche Grundlage, wie das Verwaltungsgericht Weimar bestätigte.

Dazu erklärt Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

»Die Fachleute sagten Nein, doch Kramer setzte sich darüber hinweg und verkündete den Prüffall – gerichtlich festgestellt rechtswidrig. Damit wurde bereits vor Jahren der Boden für die demokratieschädigende Einstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ bereitet und begründet noch heute die zahlreichen Forderungen nach einem AfD-Verbot.

Hätte Kramer sich an die rechtlichen Vorgaben gehalten, bliebe uns morgen das leidige Schauspiel erspart, mit dem die Linkspartei ihre Verbotskampagne im Landtag inszeniert. Maiers Ministerium lag die Einschätzung des Fachreferats vor – trotzdem blieb jede Reaktion aus.«