Das juristische Vorgehen der Thüringer Landesregierung gegen einen Beitrag in der AfD-Fraktionszeitung »Blauer Mut« hat den Freistaat bislang 31.895,99 Euro gekostet. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Sascha Schlösser hervor: 30.863,99 Euro entfallen auf Anwaltskosten der Staatskanzlei, weitere 1.032 Euro auf Gerichtskosten.

Die Staatskanzlei beauftragte am 2. Juli 2025 eine Münchner Kanzlei per Direktvergabe und ging dabei von einem geschätzten Gesamtauftragswert unter 30.000 Euro aus. Dennoch wurde eine Vergütungsvereinbarung ohne Höchstbetrag geschlossen. Das Verwaltungsgericht Weimar wies die Klage gegen Äußerungen über die ersten 100 Tage der Landesregierung mit Urteil vom 25. März 2026 ab. Die Landesregierung legte am 17. September 2026 Rechtsmittel ein; das Verfahren ist damit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

»Die Landesregierung missbraucht Steuergeld zur Bekämpfung der Opposition. Fast 32.000 Euro sind bereits ausgegeben, und durch die Fortsetzung des Verfahrens drohen weitere Kosten. Besonders bemerkenswert: Bei der Direktvergabe kalkulierte die Staatskanzlei mit einem Auftragswert unter 30.000 Euro, verzichtete aber auf eine vertragliche Kostenobergrenze – inzwischen liegen allein die abgerechneten Anwaltskosten über diesem Betrag.

Selbst die Niederlage vor dem Verwaltungsgericht veranlasst die Landesregierung nicht dazu, ihren Umgang mit politischer Kritik zu überdenken. Sie muss den Bürgern erklären, wie viel Steuergeld sie noch ausgeben will, um gegen die größte Oppositionsfraktion des Thüringer Landtags vorzugehen. Wer auf Kritik an seiner Regierungsarbeit mit immer neuen Anwaltsrechnungen reagiert, offenbart ein bedenkliches Demokratieverständnis – und lässt die Bürger dafür bezahlen.«