Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag kritisiert die geplante weitgehende Abschaffung der allgemeinen Arbeitspflicht für Gefangene im Zuge der Reform des Thüringer Justizvollzugsgesetzes. Zugleich fordert sie eindeutige und überprüfbare Kriterien für die vorgesehenen sieben Vergütungsstufen. Die höhere Vergütung und eine nach Tätigkeit und Qualifikation abgestufte Bezahlung bewertet die Fraktion grundsätzlich positiv. Mit ihrem Entschließungsantrag fordert sie die Landesregierung auf, die Arbeitspflicht zu erhalten und die Bewertungsmaßstäbe zu präzisieren.

Dazu erklärt Marek Erfurth, Sprecher für Justizvollzug der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

»Wer Gefangene auf ein eigenverantwortliches Leben nach der Haft vorbereiten will, darf Arbeit nicht zur beliebigen Option machen. Ein geregelter Arbeitsalltag vermittelt Verbindlichkeit und verlangt, Verantwortung für die eigene Leistung zu übernehmen. Wo Beschäftigungsmöglichkeiten fehlen, müssen zusätzliche sinnvolle Arbeitsplätze geschaffen werden – die Abschaffung der Arbeitspflicht schafft keinen einzigen davon.

Sieben Vergütungsstufen brauchen zudem klare Maßstäbe, damit die Bezahlung und mögliche Kürzungen nachvollziehbar bleiben und vergleichbare Leistungen auch vergleichbar bewertet werden. Solange die Arbeitspflicht aufgegeben wird und die Kriterien für die Vergütung unzureichend bleiben, stimmen wir diesen Gesetzentwurf nicht zu.«