Thüringen braucht keine bildungsfernen Migranten. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, illegale Zuwanderung wie bisher mit Milliarden Euro zu fördern.

Der Missbrauch des Asylrechts ist zu unterbinden. Hierzu zählt auch die Altersfeststellung sogenannter unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.

Mit einem landesweiten Screening müssen alle Fälle missbräuchlicher Angaben zum Zwecke der Einwanderung identifiziert werden. Besondere Bedeutung hat hierbei die rückwirkende Überprüfung der Altersangaben sogenannter minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge in allen Fällen seit 2015, bei denen die Minderjährigkeit nicht offensichtlich ist. Ärztliche Untersuchungen zur Altersbestimmung angeblich minderjähriger Flüchtlinge sollen im Zweifel Klarheit schaffen. Zudem fordern wir, dass alle Fälle ermittelt werden, in denen Ausländer Reisen in ihre Heimat unternommen haben, wo sie angeblich verfolgt oder von Krieg bedroht werden. In allen Missbrauchsfällen muss konsequent auf einen Entzug der Aufenthaltserlaubnis und auf eine Aufenthaltsbeendigung in Deutschland hingewirkt werden.

Die Ausreisepflicht aller illegal bei uns Lebenden wollen wir durchsetzen. Das hier seit Jahren bestehende Vollzugsdefizit ist endlich zu beheben.

Darüber hinaus fordern wir den Vollzug der Ausreisepflicht aller illegal eingereisten und geduldeten Ausreisepflichtigen durch neue Verfahrensweisen, insbesondere durch Massenabschiebungen, herbeiführen. Hierzu zählt auch die Durchführung vom Freistaat organisierter Abschiebeflüge. Als Erstes werden jene Ausreisepflichtigen in den Fokus genommen, die strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten sind oder extremistisch auffallen. Die Staatsgrenzen müssen endlich wieder gesichert und die illegale Einreise in unser Land effektiv unterbunden werden. Der Missbrauch des Asylrechts ist zu unterbinden. Die Ausreisepflicht aller illegal bei uns Lebenden muss konsequent durchgesetzt werden. Das hier seit Jahren bestehende Vollzugsdefizit ist endlich zu beheben.

Gewaltauffällige Asylbewerber sind in gesonderten Einrichtungen unterzubringen.

Gewaltauffällige Asylbewerber sollen bis zur Abschiebung oder freiwilligen Ausreise zum Schutz der einheimischen Bevölkerung und der friedlichen Asylbewerber in gesonderten Einrichtungen fernab von Ortschaften untergebracht werden. Zudem fordern wir den gesetzlichen Rahmen der Vorbereitungs- und Sicherungshaft für die erfolgreiche Durchführung von Abschiebungen vollständig auszuschöpfen. Hierzu braucht es eine Abschiebehaftanstalt in Thüringen.

Behinderungen von Abschiebungen sind zu ahnden. Keine öffentliche Förderung von Vereinigungen, die abgelehnte Asylbewerber dabei unterstützen,
sich der Abschiebung zu entziehen.

Die sogenannte Härtefallkommission, die in vielen Hunderten Fällen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern in Thüringen gegen geltendes Recht einen weiteren Aufenthalt auf Kosten des Steuerzahlers ermöglichte, hat sich politisch missbrauchen lassen und als nicht reformierbar erwiesen. Wir fordern die Abschaffung dieser Institution. Zudem müssen strafrechtlich relevante Behinderungen von Abschiebungen konsequent geahndet werden. Allen Institutionen, Initiativen und Vereinen, welche abgelehnte Asylbewerber dabei unterstützen, sich der Abschiebung oder Ausreisepflicht zu entziehen, muss die öffentliche Förderung entzogen werden. Selbstverständlich muss auch die Finanzierung der Rechtsberatung endgültig abgelehnter Asylantragsteller mit Thüringer Steuergeldern beendet werden.