Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Untersuchung – Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem „Kramer-Komplex“
Der Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, die Entscheidungsfindung des Amts für Verfassungsschutz unter Leitung des seit 1. Dezember 2015 im Amt befindlichen Präsidenten und des Innenministeriums, dem das Amt zugeordnet ist, zu untersuchen. Es gilt zu klären, ob der Verfassungsschutzpräsident in seiner Amtsführung gesetzliche Pflichten oder beamtenrechtliche Vorgaben verletzt hat und ob er seiner > mehr...