Eine Seilbahn ist Touristen höchst willkommen, wenn sie auf einen Skihang hinaufführt oder im Sommer den Aufstieg zu einem Aussichtspunkt oder einer Sehenswürdigkeit erleichtert. Im Flachland hingegen macht ihr Bau wenig Sinn – dennoch verpflichtet die EU auch Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Berlin zum Erlass eines Seilbahngesetzes. Auch wenn dort wohl niemals eine gebaut werden wird.  

In diesem Falle lässt die EU also nicht ihren eigenen, aufgeblähten Verwaltungsapparat anlaufen, sondern beschäftigte lieber die Landesregierungen mit der Ausarbeitung einer vollkommen unnötigen Verordnung. Das dafür eingesetzte, aus Steuergeldern reichlich entlohnte Personal würde an anderer Stelle sicherlich dringender gebraucht, etwa für die Entwicklung einer bürgernahen Infrastruktur. Aber die Prioritäten werden nun einmal im fernen Brüssel festgelegt.