Freiheit statt Corona-Angst
Thüringer AfD-Fraktion veröffentlicht Positionspapier zum Coronavirus und seinen Folgen für Thüringen
Bereits seit einem Dreivierteljahr hält Corona die Menschen in Deutschland in Atem. Nach dem ersten Auftreten des SARS-CoV-2-Virus Ende Januar 2020 verharmlosten Bundes- und Landesregierung zunächst die möglichen Auswirkungen einer Pandemie, um schließlich im März zu unverhältnismäßigen und unangemessenen Maßnahmen zu greifen, die die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen und das Gesundheitssystem vor Überlastung schützen sollten. Elementare Grundrechte wurden massiv eingeschränkt, darunter das Grundrecht auf die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Freiheit der Religionsausübung und das Recht auf Freizügigkeit. Verfügt wurden Verbote von Veranstaltungen wie Gottesdienste, Konzerte oder Messen oder die Schließung von Restaurants, Cafés, Friseursalons, Schwimmbädern, Fitnessstudios. Weite Teile des Wirtschaftslebens wurden im sogenannten „Lockdown“ stillgelegt, den Bürgern ein Leben im Ausnahmezustand aufgenötigt.
Mittlerweile sind die Folgen des Ausnahmezustandes für alle erkennbar: Von März bis August befanden sich über 310 000 Thüringer Arbeitnehmer in Kurzarbeit, mehrere Tausend Beschäftigte wurden infolge der Corona-Maßnahmen arbeitslos, ganze Wirtschaftszweige gerieten in existenzielle Notlagen, das Bruttoinlandsprodukt sank drastisch. Menschen in Pflegeheimen vereinsamten, Schulstoff blieb wegen monatelangem Unterrichtsausfall unvermittelt, das kulturelle und das sportliche Leben kamen zum Erliegen. Familien und Alleinerziehende waren besonders belastet, weil Kinderbetreuung und Berufstätigkeit gleichzeitig zu bewältigen waren.
Bereits im April stellte die Thüringer AfD-Fraktion in einem Positionspapier fest, dass die massiven Grundrechtsbeschränkungen und die bewusst in Kauf genommene Schädigung des Wirtschaftslebens nicht erforderlich waren, und mahnte die sofortige Aufhebung der überzogenen Maßnahmen an.
Permanenter Ausnahmezustand: Die Politik der Angst
Obgleich die Infektionszahlen bereits vor dem Beschluss der Regierungsmaßnahmen im Frühjahr zurückgingen und das von „Experten“ prognostizierte Corona-Massensterben ebenso ausblieb wie die befürchtete Überlastung des Gesundheitssystems, wurden die Freiheitsbeschränkungen im Sommer 2020 mit Verweis auf eine mögliche „zweite Welle“ nur zögerlich zurückgenommen. Ein entschiedener Wille, die Grundrechtsbeschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren, war und ist nicht erkennbar. Im Gegenteil, seit einigen Wochen nimmt die „Politik der Angst“ wieder Fahrt auf und führt uns unter Verweis auf steigende „Fallzahlen“ abermals in einen „Lockdown“ mit massiven Freiheitsbeschränkungen.
Mag im Frühjahr die Neuartigkeit der Situation manches gerechtfertigt haben, so gilt dies heute nicht mehr. Umso schwerwiegender ist, dass die Thüringer Corona-Verordnung vom 31. Oktober 2020 Widersprüchliches und Willkürliches enthält: So sollen Kinder vormittags im Kindergarten zusammen spielen – sich nachmittags zur privaten Geburtstagsfeier zu treffen, wenn sie aus mehr als zwei Haushalten kommen, wird ihnen allerdings untersagt. Hotels und Gaststätten haben nach der weitgehenden Aufhebung des ersten „Lockdowns“ Hygienekonzepte eingeführt und in Schutzmaßnahmen investiert, dennoch wurde das Gastgewerbe jetzt abermals zu einem Hauptziel der Verbotsmaßnahmen. Regelrecht symptomatisch für den Charakter der Corona-Politik ist der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers, im Bedarfsfalle Pflegekräfte und Ärzte weiter zu beschäftigen, selbst wenn sie positiv getestet wurden, sich jedoch „nicht krank fühlen“ – während z.B. für Rückkehrer aus „Risikogebieten“ strenge Quarantänemaßnahmen verhängt werden. An solch widersprüchlicher Politik offenbart sich, dass es längst nicht mehr um das Virus geht, sondern um Einschüchterung, Disziplinierung und Bevormundung der Menschen im Land.
„So wenig Einschränkung wie möglich, so viel wie zum Gesundheitsschutz nötig!“
Es scheint sich abzuzeichnen, dass im Frühjahr 2021 mindestens ein Impfstoff einsatzbereit sein wird, der gegen COVID-19-Erkrankungen schützen soll. Sollte sich dies bewahrheiten, wäre der Impfstoff innerhalb eines knappen Jahres entwickelt und zugelassen worden, während dieser Prozess üblicherweise zehn bis zwölf Jahre dauert. Für die AfD-Fraktion ist selbstverständlich, dass nur ein sicherer Impfstoff zugelassen und eingesetzt werden darf, der keine schädlichen Nebenwirkungen hervorruft. Für die COVID-19-Impfungen müssen die Eigenverantwortung der Bürger und das Prinzip der Freiwilligkeit maßgeblich sein, das heißt im Umkehrschluss, dass jeglicher direkte oder indirekte Impfzwang – der die Inanspruchnahme bestimmter Rechte oder von Leistungen an das Vorhandensein eines Impfschutzes knüpft – strikt abzulehnen ist.
Es gilt, unsere Grundrechte zu verteidigen, den demokratischen politischen Prozess zu schützen sowie letztlich das Überleben unserer freiheitlichen Verfassungsordnung zu sichern. Die Corona-Politik von Landes- und Bundesregierung bedroht all dies. Um diesen fatalen Kurs zu beenden gilt es zuerst, endlich politisch vernünftig mit dem Coronavirus umzugehen. Leitlinie eines solchen Umganges muss nach Überzeugung der Thüringer AfD-Fraktion nach wie vor sein: „So wenig Einschränkung wie möglich, so viel wie zum Gesundheitsschutz nötig!“ Die ruinöse Coronapolitik der Regierungen muss ein Ende haben! Daher gilt für uns:
- Die unverhältnismäßigen Grundrechtsbeschränkungen sind aufzuheben, die Thüringer Corona-Verordnung vom 31. Oktober ist sofort zurückzunehmen. Erst recht lehnen wir die jetzt angestrebte Verschärfung der Maßnahmen ab.
- Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen sich auf den Schutz von Risikogruppen konzentrieren. Hierzu müssen z.B. für das Personal, Patienten, Bewohner und Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Hospizen und anderen Einrichtungen des Gesundheitssystems in ausreichendem Umfang wirksame Schutzausrüstungen zur Verfügung stehen.
- Die Pflicht zum Tragen von „Mund-Nase-Abdeckungen“ ist zu beenden. Wer freiwillig eine solche Abdeckung tragen möchte, kann dies jederzeit tun.
- Es darf keine nochmalige pauschale Schließung von Schulen, Kindergärten oder Universitäten geben.
- Unsinnige Verbote wie die Einführung von Sperrstunden sind überflüssig.
- Veranstaltungen müssen wieder frei stattfinden können.
- Aufklärungskampagnen darüber, wie man sein Immunsystem gerade in der dunklen Jahreszeit stärken kann, sind zu fördern.
- Sowohl ein direkter als auch ein indirekter Impfzwang ist abzulehnen. Es dürfen ausschließlich sichere Impfstoffe zugelassen und eingesetzt werden; Angehörige von Risikogruppen müssen vorrangig die Möglichkeit zur Impfung erhalten.