2020 2021 2022
Einwohnerzahl 36.789 36.395 36.054
Ausländeranteil in Prozent 8,2 % 8,7 % 9,2 %
Straftaten 4.586 4.055 4.794
Aufgeklärte Straftaten 3.597 3.097 3.894
Aufklärungsquote in Prozent 78,4 % 76,4 % 81,2 %
Tatverdächtige gesamt
1.221 1.227 1.297
Nichtdeutsche Tatverdächtige
403 436 498
Anteil in Prozent 33,1 % 36,9 % 38,4 %

Suhl ist nach wie vor die von Kriminalität durch Ausländer am meisten belastete Stadt Thüringens. Über 38 Prozent nichtdeutsche Tatverdächtige am Kriminalitätsgeschehen stellen 2022 erneut einen Höchststand dar. Die Maßnahmen des Innenministeriums zur schwerpunktmäßigen Kriminalitätsbekämpfung in Suhl haben zwar die Aufklärungsquote verbessert, die Anzahl an Straftaten in der Stadt aber nicht verringert.

Ringo Mühlmann, Polizist und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag

Von 3.308 polizeilich ermittelten Tatverdächtigen in Suhl hatten 2022 insgesamt 75,8 Prozent (2.509 Personen) keine deutsche Staatsbürgerschaft. Zieht man die nichtdeutschen Tatverdächtigen aufgrund ausländerrechtlicher Verstöße ab, erhält man den tatsächlichen Anteil von 38,4 Prozent (498 von 1.297 Personen) am realen Straftatgeschehen in Suhl.

Aufklärungsquote

Anteil nichtdeutscher
Tatverdächtiger zum Ausländeranteil

Verhältnis nichtdeutscher
Tatverdächtiger zum Ausländeranteil

Faktor 4,17

In Suhl war 2022 der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger über viermal höher als der Ausländeranteil in der Bevölkerung.

Tatverdächtige im Überblick:

  • 799 Verdächtige einer Straftat verfügten über die deutsche Staatsbürgerschaft.

  • 1.329 nichtdeutsche Tatverdächtige hielten sich unerlaubt in Deutschland auf.

  • 1.180 nichtdeutsche Tatverdächtige hielten sich erlaubt in Deutschland auf.

  • 994 nichtdeutsche Tatverdächtige waren als Asylbewerber registriert.

  • 6 nichtdeutsche Tatverdächtige hatten den Status als Schutz- und Asylberechtigte zur Tatzeit.

  • 36 nichtdeutsche Tatverdächtige hatten den Status einer Duldung zur Tatzeit.

  • 144 nichtdeutsche Tatverdächtige verfügten über einen sonstigen Aufenthaltsstatus zur Tatzeit.