Heizungsverbot und Sanierungszwang

Der angebliche »Klimaschutz« und die »Energiewende« führen zu immer drastischeren Angriffen auf das Eigentum und den Geldbeutel der Bürger. Neue Pläne von Bundesregierung und EU bringen einen Sanierungszwang und bedeuten für viele Menschen eine Enteignung. Die Politik der selbsternannten »Klimaretter« gefährdet Wohlstand und Freiheit. Und Ostdeutschland ist wieder besonders betroffen:

Wann und wie ich mein Haus heizen will, muss meine eigene Entscheidung bleiben!

Ein freiheitlicher Staat darf seine Bürger nicht bevormunden. Deswegen sieht es die AfD-Fraktion als ihre vornehmste Aufgabe an, die Bürger vor einer übergriffigen Regierung zu schützen.

Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender

Ab voraussichtlich 2024 sollen alle neu eingebauten Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus »erneuerbaren« Energiequellen (EE) beziehen. Das bedeutet faktisch ein Verbot von konventionellen Öl- und Gasheizungen.

Hauseigentümern drohen mit dem Sanierungszwang erhebliche Kosten. Hinzu kommt, dass eine neue Wärmepumpe mit mindestens
15.000 Euro etwa doppelt so teuer ist wie eine Gasheizung. Die »Wärmepumpenwende« verursacht so pro Wohneinheit Gesamtkosten in Höhe von etwa 100.000 Euro, und die energetische Sanierung eines Eigenheims kann bis zu 215.000 Euro kosten. Verstöße gegen den Sanierungszwang sollen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Diese desolate Energie-
politik ist nichts anderes
als eine kalte Enteignung
der Bürger!
Nadine Hoffmann, Sprecherin für Umwelt und Energie, Naturschutz und Tierschutz
Hauseigentümern droht ein erheblicher Wertverlust ihrer Immobilie.
Wer sich die teure Sanierung nicht leisten kann, muss sein Haus zu sinkenden Preisen verkaufen. Hier kündigt sich eine kalte Enteignung an. Es wird auch Nutznießer der Entwicklung geben: Die werden
bereitstehen, um Eigenheimbesitzern, die sich die Zwangssanierung nicht leisten können, ihre Häuser für einen Spottpreis abzukaufen.
Zufälligerweise steht hinter dem deutschen Klimaverband »Agora Energiewende«, dem Ideengeber des Heizungsverbotes, ein Immobilieninvestor.
Mieter müssen mit dramatischen
Mieterhöhungen und Nebenkostenaufschlägen rechnen, wenn die Sanierungskosten auf sie umgelegt werden. Wärmepumpen
werden erhebliche Kostensteigerungen nach sich ziehen, denn die Geräte arbeiten mit Strom. Dieser befindet sich aber nach wie vor auf einem hohen Preisniveau, und so werden die Heizkosten auch für Mieter in die Höhe schnellen. Die zusätzlichen Strommehrkosten für den Betrieb einer durchschnittlichen Wärmepumpe belaufen sich nach aktuellen Preisen auf ca. 1.200 Euro im Jahr.

Ab 2045 greift das Verbot komplett, denn dann dürfen gar keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Die Regelung wird den Osten Deutschlands besonders hart treffen, da hier in den 1990er-Jahren viele Öl- und Gasheizungen neu eingebaut wurden. Nach etwa 30 Jahren Betriebszeit müssen diese bald ausgetauscht werden.

Bei der Reparatur einer bereits verbauten Öl- oder Gasheizung soll nach aktuellem Stand bereits ab kommendem Jahr die Pflicht bestehen, innerhalb von drei Jahren so nachzurüsten, dass der EE-Anteil von 65 Prozent erfüllt wird.
Gasheizungen, die mit entsprechendem Biogas- oder Wasserstoffanteil betrieben werden, sollen zwar weiterhin erlaubt sein. Allerdings plant die EU-Kommission bereits jetzt durch überzogene Effizienzvorgaben ein Gasheizungsverbot »durch die Hintertür«.
Millionen von Gebäuden und Häusern vor allem in Thüringen und den anderen neuen Bundesländern müssen den Plänen entsprechend in den nächsten Jahren teuer saniert werden.