Bildung und Stärke von Fachausschüssen
1. Gemäß Artikel 62 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags werden unter Berücksichtigung der in der am 28. September > mehr...
Bildung und Stärke von vorläufigen Fachausschüssen hier: Abweichung von § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
1. Abweichend von § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags werden gemäß Artikel 62 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen vorbehaltlich der Bildung der ständigen Fachausschüsse im > mehr...
Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats hier: Abweichung von § 10 Abs. 3 und 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
1. Der Ältestenrat wird mit 14 Mitgliedern besetzt. Auf die Fraktionen entfallen folgende Stellenanteile: Fraktion der AfD: 5 Fraktion der CDU: 4 Fraktion des BSW: 2 Fraktion Die > mehr...
Bildung und Stärke des Petitionsausschusses sowie Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Strafvollzugskommission
1. Gemäß § 70 a Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird der Petitionsausschuss gebildet. 2. Der Petitionsausschuss und die Strafvollzugskommission werden mit jeweils 14 Mitgliedern besetzt. > mehr...
Bildung und Stärke des für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen Ausschusses (Europaausschuss)
1. Gemäß Artikel 62 a Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird der für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständige und beschließende Ausschuss (Europaausschuss) gebildet. 2. Der > mehr...
„Heizungsgesetz“ stoppen – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt Subventionierung von Wärmepumpen und Technologieverboten
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes will die Bundesregierung die sogenannte Wärmewende mittels Verbote und planwirtschaftlicher Eingriffe vorantreiben. Vor allem sollen dabei nur elektrisch betriebene Wärmepumpen die konventionellen Öl- > mehr...