Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 Thüringer Haushaltsgesetz 2023
Zu 1 Erhöhung des Haushaltsvolumens aus der Beschlussvorlage (13.069.861.100 Euro) um 45.400.000 Euro in Folge der 13 Titel-Änderungsanträge der Fraktion siehe Tabelle im Antrag Nummer 1. Zu 2 > mehr...
Keine Fortführung der verfehlten Corona-Maßnahmenpolitik
Der Ansatz erfolgt durch die Landesregierung in der gleichen Höhe wie im Haushaltsplan 2022. Dies spricht für einen geplanten Weiterbetrieb von 16 Impfstellen und 15 mobilen Impfteams. Inzwischen > mehr...
Für ein zukunftsorientiertes Liquiditätsmanagement
Zu 1. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung sah im Titel 59501 „Ausgaben für Tilgung am Kreditmarkt" in Höhe von 157. 701.200 Euro zzgl. 78.476.800 Euro im Titel 59502 (Beamtenversorgung) > mehr...
Inländische Arbeitsmarktpotentiale heben, anstatt unrealistische Erwartungen in die Zuwanderung von Arbeitskräften zu setzen
Zu 1.: (UT 100) Die institutionelle Förderung der Geschäftsstelle des Landesverbands für Frauen mit Behinderungen in Thüringen e.V. kann mit den zurzeit zehn Mitgliedern keine eigene Geschäftsstelle aus > mehr...
Corona-Maßnahmen vollständig beenden – Grundrechtsbeschränkungen wieder aufheben
Als Ziel der mit der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO angeordneten Maßnahmen werden die Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der Schutz von Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko einer COVID-19-Erkrankung > mehr...
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Es ist unstrittig, dass eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung im Gesundheits- und auch im Sozialbereich auf Dauer nur dann gewährleistet werden kann, wenn ausreichend Fachkräfte ausgebildet werden. > mehr...