Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Staatsziels der Ehrenamtsförderung

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten und bürgerschaftliches Engagement sind für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die sozialen Bindungen und den Erhalt stabiler demokratischer Strukturen von großer Bedeutung. Die freiwilligen Tätigkeiten haben sich als unerlässlich für eine funktionierende freiheitliche Gesellschaft und für das kulturelle Leben erwiesen. Dies gilt nicht zuletzt für den ländlichen Raum, dessen öffentliches Leben > mehr...