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Angesichts der immer wieder selbstherrlichen, rechtswidrigen Regierungsarbeit der Thüringer Blockparteien sind wir leider oft gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten und Maßnahmen der Landesregierung oder Beschlüsse des Landtags von Gerichten überprüfen zu lassen.

Am 11. November wird beim Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar das Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen im Zusammenhang mit dem vor einigen Monaten verhängten, ersten »Lockdown« eröffnet.

Björn Höcke erklärt, was es mit dem Normenkontrollverfahren auf sich hat, berichtet von dem ersten Prozesstag und führt aus, welche Auswirkungen ein möglicher Sieg vor dem Verfassungsgericht für die Geschädigten der Corona-Maßnahmen hat.

Der Online-Dialog bietet eine Gelegenheit, dem AfD-Fraktionsvorsitzenden während der Sendung Fragen zu stellen. Schalten Sie ein! Beteiligen Sie sich!

Am Mittwoch, dem 11. November um 19 Uhr auf Facebook