Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag geht verfassungsgerichtlich gegen die Landesregierung vor. Gegenstand des Antrags an den Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar ist die Weigerung der Landesregierung, Anfragen der Abgeordneten Ringo Mühlmann und Torben Braga zur angeblichen Nutzung sogenannter „Fake-Accounts“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz vollständig zu beantworten. Die Landesregierung verweigert in Teilen die Auskunft unter unzulässiger Berufung auf den Geheimnisschutz. Die Fragesteller sehen dadurch ihren Informationsanspruch aus Art. 53 Abs. 1, Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen verletzt.

Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Ringo Mühlmann:

„Schon seit Jahren ist die Tätigkeit des sogenannten Verfassungsschutzes einer demokratisch legitimierten parlamentarischen Kontrolle entzogen. Zusätzlich dazu verweigert die Landesregierung nach meinem Eindruck ohne ausreichende Rechtfertigung die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zur Arbeitsweise ihres Geheimdienstes. Eine Gefährdung des Staatswohls durch eine vollständige Beantwortung unserer Anfragen ist nicht ersichtlich. Meine Fraktion hält es daher für erforderlich, juristisch gegen die Auskunftsverweigerung der Landesregierung vorzugehen.“

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Die kleine Anfrage finden Sie hier.