In unserem Gesetzentwurf, den wir auf Grundlage von Hinweisen aus der Thüringer Feuerwehr erarbeitet haben, ging es um nichts Geringeres als die schnellstmögliche Versorgung von Menschen in akuten Notfällen – insbesondere im ländlichen Raum. Die vorgeschlagene Ergänzung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sollte den Feuerwehren ermöglichen, auf freiwilliger Basis qualifizierte Erste-Hilfe-Leistungen zu erbringen, um die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. 

Statt sich sachlich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen, haben die Altparteien den Entwurf heute im Landtag pauschal und mit fadenscheinigen Vorwänden abgelehnt. Der wahre Grund ist offensichtlich: Der Vorschlag stammt von der AfD – und das allein genügt offenbar, um ihn ohne inhaltliche Prüfung zu verwerfen. Die vorgeschobenen Bedenken, beispielsweise über angebliche Versicherungsrisiken, entbehren jeder Grundlage – Feuerwehrleute handeln im Auftrag der Kommune und sind dadurch haftungsrechtlich geschützt. Diese Scheinargumente sollen nur verschleiern, dass es allein darum ging, dass der Antrag von der AfD kam. Mit dieser Haltung wird ein sinnvoller, erprobter und potenziell lebensrettender Beitrag zur Notfallversorgung bewusst verhindert.

Dazu erklärt der Sprecher für Brand- und Katastrophenschutz der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Stephan Steinbrück:

»Es ist ein beschämender Tiefpunkt parlamentarischer Kultur, wenn aus parteipolitischem Kalkül ein Gesetzentwurf blockiert wird, der Leben retten kann. Statt sich am Bedarf der Feuerwehren zu orientieren oder den Blick über die Landesgrenzen nach Bayern zu wagen, wo ähnliche Regelungen längst erfolgreich greifen, wurde hier erneut der parteipolitische Kampf über das Wohl der Bevölkerung gestellt. Die demokratischen Gepflogenheiten wurden heute ein weiteres Mal auf dem Altar des Hasses gegen die AfD geopfert.«

Hier geht es zum Antrag:

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