Schlösser: AfD-Fraktion rügt unzutreffenden Rechtsweg – Gruhner auf Irrwegen
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Weimar (Az. 3 K 3227/25 We) form- und fristgerecht Rechtswegrüge gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eingelegt. Nach Auffassung der Fraktion ist der Verwaltungsrechtsweg offensichtlich nicht eröffnet, da es sich bei der Klage der Landesregierung um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit zwischen Verfassungsorganen handelt, die ausschließlich dem > mehr...