Schlösser: Landtagspräsident deckt pflichtwidrig Landtagsdirektor – AfD-Fraktion sieht sich in Rechtsauffassung bestätigt
Der Präsident des Thüringer Landtags hat die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde der AfD-Fraktion gegen Landtagsdirektor Jörg Hopfe zurückgewiesen. Diese Entscheidung ändert nichts daran, dass Hopfe nachweislich gegen seine Neutralitäts- und Informationspflicht verstoßen hat. Insbesondere hat er eine Kommissionsentscheidung verschwiegen, die das Beweisantragsrecht von Minderheitsfraktionen in Untersuchungsausschüssen gemäß Art. 64 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Verfassung und § 14 > mehr...