Schlösser: OLG Jena lässt Schuldfrage unbeantwortet – Geibert und v. d. Weiden weiterhin der Rechtsbeugung verdächtig
Das Thüringer Oberlandesgericht hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die ablehnende Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft im Fall der Rechtsbeugungsvorwürfe gegen Verfassungsrichter Jörg Geibert zurückgewiesen. Die Entscheidung des Senats erfolgte ausschließlich aus formellen Gründen. Eine inhaltliche Prüfung des Antrags fand nicht statt. Die AfD-Fraktion bewertet die Entscheidung des OLG als verpasste Chance zur Aufklärung und als > mehr...