Keinen rechtsfehlerhaften Bußgeldkatalog in Thüringen vollziehen – Rechtssicherheit gewährleisten, Rechtsfrieden wahren

Wie aus einem Schreiben des Bundesverkehrsministers an die Bundesländer hervorging, ist in der Eingangsformel der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt worden. Diese ist somit formell nicht rechtmäßig erlassen worden und ist daher nicht anzuwenden. Demgemäß haben bereits zahlreiche Bundesländer erklärt, zum alten Bußgeldkatalog bei > mehr...