Aussetzung des Einzugs der Gewerbesteuerumlage – Neufassung –

Es gilt, die gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen im Freistaat Thüringen bestmöglich bei der Überwindung der wirtschaftlichen Schäden im Zuge der Corona-Pandemie zu unterstützen. Daher ist es sinnvoll, ihnen eine mittelbare Liquiditätshilfe in Form von zinsloser Stundung fälliger Gewerbesteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungsforderungen durch die Gemeinden und Städte nach § 222 der Abgabenordnung zu gewähren. Der Steuertatbestand ist > mehr...