Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Die Streichung des bisherigen Artikels 54 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat zur Folge, dass über die Entschädigungen der Abgeordneten jährlich in Gesetzesform zu entscheiden ist. > mehr...
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer (Vorabdruck)
Überlegungen zur Einführung von Studiengebühren für nicht-EU-ausländische Studenten bestehen etwa angesichts der Praxis anderer EU-Staaten bereits seit einigen Jahren. Ihre Erhebung Ist sinnvoll und geboten, weil nicht-EU-ausländische Studenten > mehr...
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Die deutsche Sprache ist als das primäre Mittel zur Verständigung der Deutschen zugleich das Medium unserer kulturellen Selbstverständigung, der sprachlichen Persönlichkeitsbildung und der individuellen wie gemeinschaftlichen Identität. Die > mehr...
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Der Widerstand gegen Polizeibeamte bei der Ausübung ihres Dienstes - zum Schutz und Wohle aller Bürger - ist seit Jahren unverändert hoch. Das Aggressionspotential ist dabei spürbar angestiegen. > mehr...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer FIüchtlingsaufnahmegesetzes – Gesetz über die Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Die aktuelle Umsetzung der Unterbringung und Verteilung von sogenannten „Schutzsuchenden" wird ordnungs- und sicherheitspolitischen Standards bereits seit längerem nicht mehr gerecht. Gewalttaten und andere Störungen der öffentlichen Sicherheit > mehr...
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Gesetz zur Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Artikel 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen regelt in Absatz 1, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Darüber hinaus heißt es in Absatz 2 weiter „Frauen > mehr...