Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung verbessern – Den Ausbau von Löschmitteln in den Thüringer Wäldern und bei den Feuerwehren forcieren – Brandgefahren für die Wälder minimieren
Die beiden Trockenjahre 2018 und 2019 haben nicht nur Hitze-Höchstwerte erbracht, sondern hatten in den heimischen Wäldern auch zahlreiche Waldbrände zur Folge. In beiden Jahren wurden landesweit jeweils > mehr...
Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen
Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Rehkitzen, Junghasen und inzwischen stark gefährdeten Wiesenbrütern fällt ab Anfang Mai vielmals mit der Zeit des ersten Grünlandschnitts zusammen. Gegen Großflächenmähwerke mit > mehr...
Aussetzung des Einzugs der Gewerbesteuerumlage – Neufassung –
Es gilt, die gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen im Freistaat Thüringen bestmöglich bei der Überwindung der wirtschaftlichen Schäden im Zuge der Corona-Pandemie zu unterstützen. Daher ist es sinnvoll, ihnen eine mittelbare > mehr...
Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen – Neufassung –
In der Debatte um den Gesetzentwurf eines "Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (Bundestagsdrucksache 19/18967) sind auch Pläne der Bundesregierung erkennbar > mehr...
Verhältnismäßigkeitsbedenken gegenüber dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. (Drucksache 7/719) geltend machen
Der Verordnungsvorschlag fixiert nicht nur eine "langfristig einzuschlagende Richtung" (am angegebenen Ort, Seite 5), nämlich genauer das als "unumkehrbar" bestimmte Ziel der sogenannten Klimaneutralität der EU bis 2050, > mehr...
Den Bürgern die Freiheit zurückgeben – Ausnahmezustand beenden – Thüringen verantwortungsbewusst aus der Coronastarre befreien
Auch in gesellschaftlichen Ausnahmesituationen gelten die Grundrechte. Die Rechte der Bürger stehen keineswegs unter Maßgabe der Maxime "Not kennt kein Gebot" zur Disposition. Gerade in Ausnahmelagen ist verfassungsrechtlich > mehr...