Staatliche Entscheidungen und Entscheidungsfolgen in der Corona-Krise: Auswirkungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Arbeit, Soziales, Inneres, Justiz, Land- und Forstwirtschaft, Tierschutz, ÖPNV

Im März 2020 hat die Thüringer Landesregierung Maßnahmen ergriffen, mit denen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der von diesem Virus verursachten Lungenkrankheit COVID-19 entgegengewirkt und eine Überlastung des Thüringer Gesundheitswesens vermieden werden sollte. Die Maßnahmen bestanden vor allem aus beispiellos weitgehenden Grundrechtseinschränkungen, massiven Beschränkungen des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens und der Schließung > mehr...

Udo Koch2024-02-08T15:43:18+01:0023. Juli 2020|

Staatliche Entscheidungen und Entscheidungsfolgen in der Corona-Krise: Wirtschaft, Gesundheitswesen und Kommunen in Thüringen

Im März 2020 hat die Thüringer Landesregierung Maßnahmen ergriffen, mit denen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der von diesem Virus verursachten Lungenkrankheit COVID-19 entgegengewirkt und eine Überlastung des Thüringer Gesundheitswesen vermieden werden sollte. Die Maßnahmen bestanden vor allem aus weitgehenden Grundrechtseinschränkungen, Beschränkungen des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens und der Schließung von Schulen > mehr...

Udo Koch2024-02-08T15:45:20+01:004. Juni 2020|

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen – Neufassung –

In der Debatte um den Gesetzentwurf eines "Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (Bundestagsdrucksache 19/18967) sind auch Pläne der Bundesregierung erkennbar geworden, eine Immunitätsdokumentation einzuführen, die analog der Impfdokumentation Grundlage dafür sein soll, eine entsprechende Immunität nachzuweisen. Wer den Beweis der Immunität nicht erbringe, solle demnach > mehr...

Udo Koch2020-09-22T20:01:09+02:0012. Mai 2020|

Den Bürgern die Freiheit zurückgeben – Ausnahmezustand beenden – Thüringen verantwortungsbewusst aus der Coronastarre befreien

Auch in gesellschaftlichen Ausnahmesituationen gelten die Grundrechte. Die Rechte der Bürger stehen keineswegs unter Maßgabe der Maxime "Not kennt kein Gebot" zur Disposition. Gerade in Ausnahmelagen ist verfassungsrechtlich gefordert, dass Freiheitseinschränkungen (und nicht etwa ihre "Lockerung") sorgfältig begründet werden müssen. Vorgangsnummer im Thüringer Landtag 7/0687Dr Drucksache 7/687 29.04.2020, 3 S. > mehr...

Udo Koch2020-09-22T19:59:52+02:0029. April 2020|
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