Thüringen wird von einer rot-rot-grünen Minderheitsregierung beherrscht, die seit Februar 2020 nur deshalb im Amt ist, weil sie von der CDU im Rahmen einer politischen Allianz („Stabilitätspakt“) parlamentarisch gestützt wird. Der großen informellen Koalition aus Linkspartei, Grünen, SPD und CDU steht als einzige Oppositionsfraktion die AfD gegenüber, da auch die FDP am liebsten mit den Fraktionen der anderen Altparteien gemeinsame Sache macht.
Die AfD-Fraktion stellt ein Viertel der Thüringer Landtagsabgeordneten. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Politik des Landes aus der Opposition heraus konstruktiv zu gestalten. Dabei verfolgen wir einen Kurs, dem es um die Zukunft Thüringens in Freiheit und Wohlstand geht. Nicht eine Ideologie oder utopische Ziele leiten uns, sondern die Sorge um das Wohl der Menschen.
Kann man die Politik aus der Opposition heraus gestalten? Ja, wir können das! Zeugnis dafür, wie die AfD wirkt, ist unter anderem, dass Ideen und Vorschläge, die wir in unseren parlamentarischen Initiativen formulieren, immer wieder von den Fraktionen der Altparteien aufgegriffen und in der einen oder anderen Weise kopiert werden. Nicht wenige unserer Vorschläge stoßen so Entwicklungen an und nehmen Entscheidungen vorweg, die ansonsten auf der Strecke geblieben wären. Im Folgenden sei eine Auswahl von Beispielen in Erinnerung gerufen, die dokumentieren, dass die AfD wirkt.
Die Thüringer AfD-Fraktion: Anstöße für die Landespolitik
Die Thüringer AfD war 2019 mit der Aussage in den Wahlkampf gegangen, eine Fortführung der rot-rot-grünen Regierungskoalition unter Bodo Ramelow verhindern zu wollen. Nicht zuletzt die klare Positionierung gegen Rot-Rot-Grün trug zum Wahlerfolg der Thüringer AfD bei. Dementsprechend war es politischer Auftrag und Ehrenpflicht für die AfD-Fraktion, eine Wiederwahl Ramelows zum Ministerpräsidenten zu verhindern. Angesichts der Tatsache, dass die Fraktionen von AfD, CDU und FDP die Mehrheit im Landtag besitzen, bestand im Februar 2020 die Chance, das für Thüringen schädliche rot-rot-grüne Trauerspiel zu beenden. Dementsprechend haben wir diese Chance am 5. Februar 2020 mit der Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten ergriffen, der mit den Stimmen von AfD, CDU und FDP eine klare parlamentarische Mehrheit hinter sich hatte.
Die AfD hat Wort gehalten. Doch die FDP hatte Angst vor der eigenen Courage und die CDU machte auf Anordnung Angela Merkels und angesichts von Protesten des linken Straßenmobs und der Mainstream-Medien rasch einen Rückzieher. Sie entschloss sich, eine Wiederwahl Ramelows als Chef einer Minderheitsregierung am 4. März 2020 nicht nur zu ermöglichen, sondern die rot-rot-grüne Minderheitenkoalition mit einer zweimal schriftlich besiegelten politischen Allianz („Stabilitätspakt“) tatkräftig parlamentarisch zu unterstützen.
Seither weiß jeder Wähler im Freistaat: Wer CDU gewählt hat, hat Ramelow gewählt, und wer sich für die Durchsetzung bürgerlicher Politik auf die FDP verlässt, der ist verlassen. Denn das können die angeblichen Liberalen am besten: Umfallen.
In der sechsten Legislaturperiode hatte die Regierungskoalition aus Linken, SPD und Grünen ein Gesetz („Paritätsgesetz“) beschlossen, mit dem die politischen Parteien bei der Aufstellung von Wahlbewerbern gezwungen werden sollten, die entsprechenden Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Für die AfD-Fraktion war es von Beginn an offenkundig, dass ein solches Gesetz gegen die Thüringer Verfassung verstoße. Das Gesetz nämlich würde das Recht von Parteien verletzten, über die Kandidatenaufstellung frei selbst zu bestimmen. In seinem Urteil vom 15. Juli 2020 bestätigte der Verfassungsgerichtshof die Position der AfD-Fraktion und verwarf das Quotengesetz als verfassungswidrig, weil es die Wahlrechtsgrundsätze und die Chancengleichheit der Parteien verletze.
Mit der Entscheidung des Gerichts wurde nicht nur ein Sieg des Rechts über die Ideologie errungen, sondern auch der offenkundige Versuch verhindert, mittels Quotenregelungen den politischen Wettbewerb zugunsten des rot-rot-grünen Lagers zu verzerren.
Seit März 2020 herrscht in Thüringen der Corona-Ausnahmezustand, der nur für ein paar Wochen im Sommer und Herbst des vergangenen Jahres etwas gelockert und seit Dezember 2020 wieder verschärft wurde. Ausnahmezustand, das heißt: Auf dem Weg von Rechtsverordnungen erfolgte eine flächendeckende Einschränkung unserer Grundrechte, die historisch beispiellos ist. Die Regierungsmaßnahmen haben insbesondere diese Folgen:
- Eine Bildungskatastrophe infolge der Schul- und Universitätsschließung;
- eine enorme Belastung insbesondere der Familien (sie müssen neben der Berufstätigkeit und der Organisation ihres Alltags jetzt auch noch die Schule weitgehend ersetzen; die Kinder haben kaum die Möglichkeit, sich mit Freunden zu treffen, Sport oder Freizeitaktivitäten in Vereinen zu verfolgen);
- den Stillstand weiter Bereiche des Wirtschaftslebens;
- enormen gesundheitliche Schäden infolge beispielweise nicht durchgeführter medizinischer Behandlungen, Bewegungsmangel, Vereinsamung oder Unmöglichkeit von Therapien;
- die weitgehende Einstellung des öffentlichen Kulturlebens (Theater, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen etc.).
Von einem Erfolg der Regierungsmaßnahmen, die die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einschränken sollen, kann keine Rede sein. Das liegt nicht nur daran, dass die Maßnahmen nicht an klaren Zielbestimmungen oder Ursache-Wirkungs-Analysen orientiert und dementsprechend vielfach widersprüchlich sind. Es liegt auch daran, dass die Regierung nicht bereit ist, den einmal eingeschlagenen falschen Weg zu verlassen und einen Paradigmenwechsel einzuleiten. Stattdessen gibt es eine Politik des Hin und Her und immer neue Ansagen, die wieder zurückgenommen werden müssen.
So wird das Land ruiniert, Unternehmen werden in die Insolvenz getrieben, ganze Branchen brechen zusammen, die Arbeitslosigkeit steigt und den Bürgern wird keinerlei Perspektive aufgezeigt.
Die AfD-Fraktion hat von Anfang an eine alternative Coronapolitik aufgezeigt: Eine solche Politik muss zunächst einem klaren Grundsatz folgen, der unserer freiheitlichen Lebensweise entspricht, nämlich dem Grundsatz: So wenig Einschränkung wie möglich, so viel wie zum Gesundheitsschutz nötig. Daraus folgt, dass sich alle Anstrengungen darauf konzentrieren müssen, diejenigen Gruppen zu schützen, die hauptsächlich und in erster Linie von der Corona-Viruskrankheit COVID-19 bedroht sind, nämlich die älteren Menschen und hierbei jene, die in Pflegeheimen und Senioreneinrichtungen leben. Anstatt aber eine derart zielorientierte Politik zu verfolgen, hat man sich auf den flächendeckenden „Lockdown“ festgelegt und schränkt das Leben abertausender Menschen ein, die von dem Virus nicht ernstlich bedroht sind.
Ebenso wie die pauschale „Lockdown“-Politik stellt die jetzt ausschließliche Konzentration auf flächendeckende Test- und Impfstrategien einen problematischen Weg dar, sofern sie auf Testzwang und Impfzwang hinauslaufen. Unspezifische allgemeine Corona-Massentestungen führen dazu führen, dass die „Inzidenzwerte“ statistisch hoch bleiben und das tatsächliche Infektionsgeschehen nicht abbilden, eine allgemeine Impfpflicht widerspricht den persönlichen Freiheitsrechten und ist von der Sache her nicht gerechtfertigt, da z.B. niemand zur Impfung gezwungen werden sollte, der nicht zu einer von COVID-19 gefährdeten Gruppe gehört. Es gilt: Wer sich impfen lassen möchte, soll dazu die Möglichkeit haben, wer das aber nicht möchte, darf dazu nicht gezwungen werden. Diese Position wird übrigens auch vom Deutschen Ethikrat geteilt.
Die parlamentarischen Initiativen und die differenzierten Positionsbestimmungen der Thüringer AfD-Fraktion finden Sie unter Freiheit statt Corona-Angst.
Die AfD-Fraktion vertritt die klare Position, dass der zwangsweise erhobene Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abgeschafft werden soll. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist nach unserer Überzeugung grundsätzlich zu reformieren, und das heißt vor allem: zu verschlanken und in seinem Sendeauftrag auf eine Grundversorgung zu beschränken, die insbesondere Sendungen zu Bildung, Kultur, Information und Nachrichten, Regionales und Heimat umfassen, insbesondere die Sendungen der Massenunterhaltung aber dem privaten Rundfunk überlassen soll. Das Konzept eines entsprechenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks, den wir „Grundfunk“ nennen, hat die Thüringer AfD-Fraktion gemeinsam mit anderen AfD-Landtagsfraktionen im Jahr 2020 vorgelegt. Die Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch auf das jüngste Vorhaben ausgestrahlt, den Rundfunkbeitrag zu erhöhen. Eine geplante Erhöhung ist zuletzt auch daran gescheitert, dass die AfD an ihrer Position festgehalten hat. Das hat den Beitragszahlern in Deutschland die Zahlung von 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2024 erspart.
Die Thüringer AfD-Fraktion wird weiterhin für die Abschaffung des Rundfunkbeitrages und die grundsätzliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks streiten.
Wo die anderen unsere AfD-Initiativen kopieren
Ältere Menschen waren von Beginn an von den Corona-Maßnahmen der Landesregierung in besonderer Weise betroffen. Senioren sind nicht nur besonders anfällig für eine Erkrankung an Covid-19, sondern sie haben häufig auch unter den starken Einschränkungen, insbesondere den Kontaktbeschränkungen, zu leiden. Die AfD-Fraktion forderte die Landesregierung auf, gezielte Maßnahmen zum Schutz der Alten, insbesondere derjenigen, die ich Pflegeeinrichtungen oder Seniorenwohnanlagen leben, zu ergreifen, insbesondere auch den psychischen Folgen wie Einsamkeit und Depression, unter denen die betroffenen Senioren leiden sowie der massiven Einschränkung der Grundrechte alter Menschen entgegenzuwirken (Drs. 7/2050). Nachdem die CDU alle Corona-Maßnahmen der Landesregierung im Grunde mitträgt, hat sie dann doch entdeckt, dass diese Maßnahmen gerade auch für ältere Menschen verheerend sind und rasch einen Alternativantrag eingebracht (Drs. 7/2168), der die Ideen der AfD-Fraktion aufgreift.
In den Sozial- und Gesundheitsfachberufen verschärft sich der Mangel an Fachkräften. Das stellt eine zunehmend älter werdende Gesellschaft vor erhebliche Herausforderungen, etwa weil die Versorgung mit Heilmitteln wichtiger wird. Vor diesem Hintergrund kommt der Nachwuchsgewinnung eine besondere Bedeutung zu. Sie wird allerdings dadurch erschwert, dass die meisten Absolventen nicht nur keine Ausbildungsvergütung erhalten, sondern darüber hinaus noch ein monatliches Schulgeld von zum Teil mehreren hundert Euro bezahlen müssen. Mit einem parlamentarischen Antrag macht die AfD-Fraktion Vorschläge zur Korrektur dieser Schieflage im Gesundheitswesen und fordert im Vorgriff einer bundeseinheitlichen Regelung die Abschaffung des Schulgeldes für alle Gesundheitsfachberufe (Drs. 7/548). Einige Wochen, nachdem die AfD-Fraktion ihre Vorschläge auf den Tisch gelegt hat, kam auch die CDU auf die Idee, die Landesregierung aufzufordern, die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen schulgeldfrei zu gestalten (7/795).
Im November 2020 brachte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf im Thüringer Landtag ein, mit dem das Polizeiaufgabengesetz geändert werden sollte. Wir wollen damit ermöglichen, dass Thüringer Polizisten während des Einsatzes mit sogenannten „Bodycams“ Ton- und Bildaufnahmen aufzeichnen können (Drs. 7/2158). Der Einsatz der Aufzeichnungsgeräte hat sich in einem Pilotprojekt bereits bewährt und die Erfahrungen anderer Polizeien zeigen, dass der Einsatz der Bodycams unter anderem deeskalierende Wirkungen entfalten und der Beweissicherung dienen kann. So spricht alles für die Anwendung der Geräte. Dieser Auffassung folgte auch die CDU-Fraktion, die aber nicht etwa dem Gesetzentwurf der AfD zustimmen wollte, sondern im März 2021 lieber mit einem eigenen Entwurf aufwartete (Drs. 7/2792), der genau dieselbe Regelungsabsicht verfolgt wie der AfD-Entwurf. Anstatt mit der AfD gemeinsam eine sinnvolle Sache voranzubringen, die man gemeinsam für richtig hält, wandelt die CDU lieber auf eigenen Pfaden, damit sie von Rot-Rot-Grün und der Bundeskanzlerin nicht gescholten wird, mit der AfD zusammenzuarbeiten.
In unserem Entschließungsantrag Familien in der Corona-Krise entlasten ─ für Planungssicherheit sorgen (Drs. 2670) zu einem Gesetz der rot-rot-grünen Koalition forderten wir die Landesregierung unter anderem auf, für die von ihr im Rahmen der Corona-Maßnahmen angeordneten Schließungen von Betreuungseinrichtungen (Schulhorte, Kindergärten) eine Gebührenbefreiung für alle Eltern und für die Tage zu schaffen, an denen das entsprechende Betreuungsangebot nicht wahrgenommen werden konnte. Damit sollte gewährleistet werden, dass Eltern während der Corona-Krise nicht für Leistungen zahlen müssen, die gar nicht erbracht werden. Zwar wurde unser Entschließungsantrag zu dem Gesetz abgelehnt, aber unsere Forderung fand dennoch ein Stück weit Berücksichtigung: In einem Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf ergänzte Rot-Rot-Grün die Regelung, wonach Eltern für die Zeit der Corona-Schließungen nicht an den Kosten der Betreuung beteiligt werden sollen. Allerdings will Rot-Rot-Grün die Entlastung nur für die Kalendermonate, in denen die Einrichtungen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen sind.
Als während der der Corona-Krise ein großer, überregionaler Schlachthof in Nordrhein-Westfalen schließen musste, kamen auch Thüringer Landwirte in Bedrängnis und hatten ihre Not, Schlachtstättenkapazitäten insbesondere für Schweine zu finden. Die Thüringer AfD-Fraktion forderte die Wiederansiedlung regionaler Schlachthöfe oder eines Landesschlachthofes in Thüringen, auch mit Blick auf das Tierwohl, das durch lange Transportwege leidet, zumal einschlägige gesetzlichen Bestimmungen immer wieder missachtet werden. Nachdem die AfD das Thema wiederholt in die Öffentlichkeit getragen hat (26.06.2020, 11.08.2020, 25.10.2020, Drs. 7/630, Drs. 1302), bemerkte auch die FDP-Fraktion die Bedeutung des Themas und sprach sich für die Stärkung regionaler und lokaler Schlachtstätten aus (VL 7/1444).
Im Juni 2020 stellte die AfD-Fraktion das gemeinsam mit anderen AfD-Landtagsfraktionen erarbeitete Konzept einer grundsätzlichen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Hierin wird aufgezeigt, wie ein erheblich schlankerer öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nicht durch einen zwangsweise erhobenen „Rundfunkbeitrag“ zu finanzieren ist, aussehen sollte. Der so skizzierte „Grundfunk“ soll sich in seinem Programm auf die Erfüllung der verfassungsrechtlich geforderten Grundversorgung konzentrieren und sich insbesondere auf Kultur, Bildung, Information fokussieren, das Unterhaltungsprogramm aber den Privaten überlassen. Auf diesem Konzept beruht der von der Fraktion eingebrachte Entschließungsantrag in Drs. 7/1793 (Für eine grundsätzliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Abschaffung des Rundfunkbeitrags), der unter anderem die Abschaffung des Rundfunkbeitrags fordert. Die Fraktionen von Linkspartei, Grünen und SPD wollen zwar den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beibehalten, zumal er auf Kosten der Beitragszahler ihre politische Agenda propagiert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der Zwangsbeitrag aber in einer tiefen Legitimationskrise steckt, müssen sie inzwischen zugeben. Um die Gemüter zu beschwichtigen, haben sie einen Entschließungsantrag eingebracht, der Reformen des gegenwärtigen Rundfunksystems fordert (Drs. 7/1791) und der ohne den Anstoß des AfD-Grundfunk-Konzepts wohl kaum vorgelegt worden wäre.
In der sechsten Legislaturperiode hatte die Regierungskoalition aus Linken, SPD und Grünen ein Gesetz („Paritätsgesetz“) beschlossen, mit dem die politischen Parteien bei der Aufstellung von Wahlbewerbern gezwungen werden sollten, die entsprechenden Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Für die AfD-Fraktion war es von Beginn an offenkundig, dass ein solches Gesetz gegen die Thüringer Verfassung verstieße. Das Gesetz nämlich würde das Recht von Parteien verletzten, über die Kandidatenaufstellung frei selbst zu bestimmen oder das Recht von Personen, sich um einen bestimmten Listenplatz zu bewerben. In seinem Urteil vom 15. Juli 2020 bestätigte der Verfassungsgerichtshof die Position der AfD-Fraktion und verwarf das Quotengesetz als verfassungswidrig, weil es die Wahlrechtsgrundsätze und die Chancengleichheit der Parteien verletze.
Mit der Entscheidung des Gerichts wurde nicht nur ein Sieg des Rechts über die Ideologie errungen, sondern auch der offenkundige Versuch verhindert, mittels Quotenregelungen den politischen Wettbewerb zugunsten des rot-rot-grünen Lagers zu verzerren.
Die „Energiewende“ hat den Deutschen die höchsten Strompreise Europas gebracht. Das ist unsozial und schädigt die mittelständische Wirtschaft. Außerdem gefährdet die „Energiewende“ die sichere Stromversorgung und führt durch den Bau von Windkraftanlagen und gigantischen Stromtrassen zur Zerstörung unserer Natur. Die AfD-Fraktion forderte: Der Ausbau von Windkraftanlagen in Thüringen muss gestoppt werden, die Errichtung von Windenergieanlagen in Waldgebieten ist ausnahmslos zu untersagen (Drs. 7/49). Auf diese Forderung sind die Thüringer Energiewende-Parteien aufgesprungen und haben im Dezember 2020 ein Verbot des Windkraftanlagenbaus im Wald beschlossen. Allerdings: Das Verbot soll nach drei Jahren evaluiert werden. Es steht zu befürchten, dass man das Verbot vor allem auf Betreiben von Bündnis 90/Die Grünen dann wieder kippen wird und der Wald doch den Anlagen geopfert wird.
In Thüringen zeichnet sich insbesondere in ländlichen Gebieten ein Mangel an wohnortnah erreichbaren Hausärzten ab. Die flächendeckende ambulante medizinische Versorgung ist dadurch bedroht. Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesem Mangel durch die Einführung einer „Landarztquote“ für Medizinstudenten begegnen soll. Demnach werden Medizinstudienplätze der Uni Jena für Studienbewerber reserviert, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum bekunden und sich entsprechend verpflichten (Drs. 7/1644). Der Gesetzentwurf wurde von den Altparteienfraktionen abgelehnt, die Konzeption der Landarztquote aber in einem Antrag aufgenommen, den diese Fraktionen als Reaktion auf den AfD-Gesetzentwurf auf den Weg brachten.