Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren – Verfassungsauftrag erfüllen
Die finanziellen Beziehungen zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Heiligen Stuhl sind durch das Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen vom 18. Juli 1997 (GVBl. S. 266) geregelt. Gemäß Landeshaushaltsplan 2026/2027 sind im Kapitel 17 10 Titel 684 52 für das Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe > mehr...