Benutzungsordnung zur Überlassung städtischer Räume und Flächen
Die Stadtverwaltung Erfurt plant die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung zur kurzzeitigen Überlassung von Räumen und Flächen der Landeshauptstadt Erfurt vom 12. April 2013. Unter anderem soll folgende Regelung beschlossen werden: § 11 Rücktritt vom Mietvertrag durch die Landeshauptstadt Erfurt/ Rücktrittsrecht (1) Die Vermieterin behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes entschädigungslos > mehr...