Bildung und Stärke des für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen Ausschusses (Europaausschuss)
1. Gemäß Artikel 62 a Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird der für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständige und beschließende Ausschuss (Europaausschuss) gebildet. 2. Der Europaausschuss wird mit 14 Mitgliedern besetzt. Auf die Fraktionen entfallen folgende Stellenanteile: Fraktion der AfD: 5 Fraktion der CDU: 4 Fraktion des BSW: 2 Fraktion > mehr...