Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Die Ergänzung durch § 67a ThürBO schafft eine rechtssichere und qualitätsgesicherte Öffnung des Kreises der Bauvorlageberechtigten, begrenzt auf einfache und kleine Bauvorhaben. Sie folgt dem Vorbild anderer Länder, in denen Meister und Techniker unter bestimmten Bedingungen bereits planungsberechtigt sind, ohne die spezifische Thüringer Gesetzessystematik zu verkennen. Die Bauvorlageberechtigung des genannten Personenkreises gilt per > mehr...