Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Das Gesetz schließt durch die Auflösung der Thüringer Härtefallkommission und durch Klarstellung der Rechtsstellung des sogenannten Kirchenasyls Lücken im Asyl- und Aufenthaltsrecht, die geordneten und einheitlichen Verfahren bei der Prüfung und dem Bescheid von Asylgesuchen ausländischer Staatsbürger sowie deren Abschiebung oder Rückführung im Fall der Ablehnung des Asylgesuchs entgegenstehen. Zu Art. 1: Mit > mehr...