Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Zu Nummer 1 Die Ergänzung legt eine maximale Entfernung der Kindertageseinrichtung vom Wohnort der Eltern in Höhe von zehn Kilometern fest. Zu Nummer 2 Hier werden die Mindestflächen pro Kind verdoppelt. Der neue Absatz regelt eine Übergangszeit für die Umsetzung der Verdoppelung der Mindestflächen. Zu Nummer 3 Der neue Absatz regelt die Finanzierung > mehr...