Unabhängigkeit und Besetzung der Geschäftsführung des Medienrats – Teil I
Mit dem zum 1. Dezember 2025 in Kraft getretenen Reformstaatsvertrag wurde nach § 26b des Medienstaatsvertrags ein unabhängiger Medienrat geschaffen, der die Verfahren zur Überprüfung der Angebote sowie die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch ARD, ZDF und Deutschlandradio evaluiert und hierüber regelmäßig berichtet. Die Geschäftsstelle des Medienrats ist im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit > mehr...