Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Be stellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Mit der Aufhebung der Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter wird der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung gestärkt. Die Kommunen können künftig eigenverantwortlich über Art und Umfang ihrer gleichstellungspolitischen Aktivitäten entscheiden, ohne zur Finanzierung von Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet zu sein. Das bisherige einheitliche Pflichtmodell wird den unterschiedlichen Bedarfen und Strukturen in den Kommunen nicht gerecht und > mehr...