Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes -c_ Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung infolge der Abschaffung der verfassten "Studierendenschaften". Zu Nummer2 Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung des Gesetzes infolge der Abschaffung der verfassten "Studierendenschaften". Die in der alten Fassung erwähnten "Vertreter des zentralen Organs der Studierendenschaft" gibt es nach > mehr...