Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz müssen in Thüringen bis zum 31. Dezember 2027 1,8 Prozent der Landesfläche und bis zum 21. Dezember 2032 2,2 Prozent der che für den Ausbau der Windindustrie ausgewiesen werden. Dieses Ziel wurde nunmehr im Landesentwicklungsprogramm Thüringen abgebildet. Das entspricht laut Gesetzesanhang 29.163 Hektar > mehr...