Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Studierendenwerk Thüringen
Die nach § 6 Abs. 3 des Thüringer Studierendenwerksgesetzes vorgesehene Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen dem für das Hochschulwesen zuständigen Ministerium und dem Studierendenwerk Thüringen ist zum 31. Dezember 2025 abgelaufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wird beziehungsweise wurde, wie unter Abschnitt H. der ausgelaufenen Ziel- und Leistungsvereinbarung vereinbart, eine Verlängerung der Vereinbarung angestrebt > mehr...