Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Hier werden der Zweck des Gesetzes, der Anwendungsbereich und die Gebührenhöhe festgelegt. Es wird festgelegt, dass Ausländer mit einem gefestigten Inlandsbezug nicht unter den Anwendungsbereich fallen. Eine Diskriminierung von Ausländern liegt nicht vor, weil die Studiengebühren weder außerordentlich hoch sind noch die Verhältnismäßigkeit verletzt würde. Es findet ein Ausgleich statt zwischen der Kostenbeteiligung > mehr...