Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Die Ergänzung des § 10 ThürBKG um einen neuen Absatz 4 schafft eine klare gesetzliche Grundlage für die freiwillige Übernahme rettungsdienstlicher Erstversorgungsmaßnahmen durch die Feuerwehren im Rahmen strukturierter First-Responder-Konzepte. Durch die gesetzliche Verankerung wird die bislang bestehende rechtliche Unsicherheit für Gemeinden, Feuerwehren und Einsatzkräfte aufgehoben. Zudem wird durch die Einbindung in kommunal abgestimmte > mehr...