Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz wird an die Erfordernisse einer modernen Nahversorgung sowie an die Realitäten und Bedürfnisse des stationären Einzelhandels angepasst. Technologischer Fortschritt, wirtschaftliche Entwicklung, überbordende Bürokratie, Fach- und Arbeitskräfteengpässe, veränderte Konsumgewohnheiten sowie die demografische Entwicklung machen eine Reform erforderlich. Die Ausweitung der allgemeinen Ladenöffnungszeit auf den gesamten Samstag ist eine sachgerechte und zeitgemäße > mehr...