Cotta: Rundfunkbeitrag vor höchstrichterlicher Prüfung – AfD fordert ersatzlose Abschaffung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, die Revision in einem Verfahren gegen die Beitragspflicht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuzulassen. Die Klägerin argumentiert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag zur umfassenden, objektiven und ausgewogenen Berichterstattung nicht mehr erfüllt. Die Vorinstanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, hatte die Revision ursprünglich nicht zugelassen. Diese Entscheidung wurde nun aufgehoben, > mehr...