Schuldenbremse des Grundgesetzes beibehalten, historisch beispiellose Neuverschuldung des Bundes abwenden
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich auf weitreichende Grundgesetzänderungen verständigt, die unter anderem eine Lockerung der sogenannten Schuldenbremse im Grundgesetz sowie die Einrichtung eines schuldenfinanzierten sogenannten Sondervermögens in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro vorsehen. Der Vorgang ist historisch insofern einmalig, als die Beschlüsse vor der Konstituierung eines > mehr...