Finanzierung, Personal und Tätigkeit der Geschäftsstelle des Medienrats
Der durch den Reformstaatsvertrag neu geschaffene Medienrat evaluiert nach § 26b des Medienstaatsvertrags die Verfahren zur Überprüfung der Angebote sowie die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags durch ARD, ZDF und Deutschlandradio in ihrer Gesamtheit und legt im Abstand von zwei Jahren einen Auftragsbericht vor. Zur organisatorischen und fachlichen Unterstützung des Medienrats wurde eine Geschäftsstelle > mehr...