Wasserversorgung flächendeckend gewährleisten, Abwasserentsorgung im Sinne des gesetzlich vorgeschriebenen Anschlussgrades garantieren
Die Beseitigung von kommunalem Abwasser wurde seitens des Landes mit dem Gemeindeund Städtebund über den sogenannten Abwasserpakt geregelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung sollte den Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung eine auskömmliche Finanzierung zustattenkommen, um nicht zuletzt den gesetzlich vorgeschriebenen Anschlussgrad zu erreichen. Der Gemeinde- und Städtebund verwies hierzu im Rahmen der Anhörung beispielhaft für langfristig > mehr...