Schlösser: Verwaltungsgericht bestätigt Verfassungsverstoß und Wahlbeeinflussung durch Verfassungsschutzpräsident Kramer – Politische Bewertung der AfD war unzulässig!
Das Verwaltungsgericht Weimar hat heute im Verfahren des AfD-Landesverbandes Thüringen gegen den Freistaat Thüringen (Urt. v. 18.12.2025, Az.: 8 K 1271/23 We) entschieden, dass der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, mit seiner inhaltlichen Bewertung der Programmatik der AfD im Vorfeld der Landtagswahl gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen hat. Die Äußerungen, die > mehr...