Rudy: Landesregierung muss umgehend Rechtssicherheit schaffen und zum alten Bußgeldkatalog zurückkehren!
Thüringen ist im Gegensatz zu den anderen deutschen Bundesländern nicht zum alten Bußgeldkatalog zurückgekehrt. Im Freistaat wird der entsprechende Artikel der neuen Verordnung lediglich nicht angewandt. Für betroffene Verkehrsteilnehmer bedeutet das, dass laufende Verfahren ausgesetzt werden, bis die Rechtslage durch das Bundesverkehrsministerium geklärt ist. Bis dahin ist die Thüringer Polizei angewiesen, eingezogene Führerscheine wieder zurückzugeben. > mehr...