Höcke: Gericht lässt Maiers Kreml-Vorwürfe kollabieren – nun beginnt die juristische Auseinandersetzung
Das Landgericht Berlin II hat in seiner Urteilsbegründung eindeutig festgestellt, dass die vom thüringischen Innenminister Maier gegen die AfD-Fraktion erhobenen Verdächtigungen – die Fraktion arbeite »strafbar und im Rahmen einer konzertierten Aktion eine Auftragsliste des Kremls ab« – ohne jede belastbare Grundlage erfolgten. Die Richter bezeichneten Maiers Aussagen als »spekulativ« und »offensichtlich untauglich«. Zudem > mehr...