Schlösser: Amtlich bestätigt: Kein Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke – anderslautende Presse-Meldungen falsch
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am 12. Februar 2026 klargestellt, dass es zu keinem Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke wegen seiner Rede im Thüringer Landtag am 4. Februar 2026 gegeben hat. Es wurde lediglich ein Prüfvorgang angelegt, der ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 152 StPO beendet wurde. Damit steht fest: Die unter Berufung auf > mehr...