Funktionsbezogene Ausbildung ehrenamtlicher Führungskräfte von Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen
Die Wahl und Bestellung ehrenamtlicher Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren in Thüringen ist in § 15 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) geregelt. Ihre Qualifikationsvoraussetzungen hierfür ergeben sich aus § 13 der Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO). Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ist nach § 53 Abs. 1 ThürBKG In Verbindung mit § 118 > mehr...